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   BVerwG, 07.06.1956 - II C 234.54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,495
BVerwG, 07.06.1956 - II C 234.54 (https://dejure.org/1956,495)
BVerwG, Entscheidung vom 07.06.1956 - II C 234.54 (https://dejure.org/1956,495)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juni 1956 - II C 234.54 (https://dejure.org/1956,495)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    RhPfVGGRhPfVGG vom 14.4.1950 (GVBl. I S. 103) § 55

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 3, 324
  • NJW 1956, 1493
  • DÖV 1956, 666
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.12.1954 - III C 7.54
    Auszug aus BVerwG, 07.06.1956 - II C 234.54
    Denn die Revision ohne besondere Zulassung ist nur dann statthaft, wenn nach den zur Begründung vorgebrachten Tatsachen - deren Richtigkeit unterstellt - überhaupt rechtlich bedeutsame Verfahrensmängel vorliegen (so auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 16. Dezember 1954 - BVerwG III C 7.54 - in NJW 1955 S. 518).
  • BVerwG, 19.08.1964 - VI B 15.62

    Rechtsmittel

    Dieses im weiteren Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens zu einem mehrstufigen Instanzenzug ausgebaute und verstärkte verwaltungsgerichtliche Kontrollrecht bedeutet einen wesentlichen Fortschritt gegenüber dem bisherigen unvollkommenen Verfahren des § 41 BVerwGG und der entsprechenden landesrechtlichen Bestimmungen, das eine verwaltungsgerichtliche Nachprüfbarkeit der behördlichen Weigerungserklärung nicht kannte (vgl. hierzu auch BVerwGE 3, 324).
  • OVG Saarland, 25.10.1968 - II R 13/68

    Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheids für die Anbringung einer Werbeanlage;

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  • BVerwG, 25.04.1961 - VIII C 272.59

    Rechtsmittel

    Zu dieser Frage heißt es in der Entscheidung BVerwGE 3, 324 [325]: "Wenn der Gesetzgeber bei der Ordnung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens den Umstand, daß die Behörde im obrigkeitlichen Bereich regelmäßig die zweite Gewalt im Sinne des Art. 20 Abs. 3 GG repräsentiert, angemessen, d.h. in einer durch diese Stellung und durch die Rücksicht auf das allgemeine Wohl gebotenen Weise berücksichtigt, so verstößt er nicht gegen das dem Art. 3 Abs. 1 GG zugrunde liegende, eine unsachliche Differenzierung ausschließende Willkürverbot." Daran ist festzuhalten.
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